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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von der

ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG, 

Jägerallee 13, 15738 Zeuthen, Deutschland

§ 1 Anwendungsbereich, Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von der ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind diese AGB Diese sind Bestandteil aller Verträge, die ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die Erbringung von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Ronny Timm auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungen von ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG, / Mitwirkung des Kunden

(1) ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG erbringt für Unternehmen individuelle Coaching- und Beratungsdienstleistungen im Bereich der Verbesserung im IT-Service Management. ITPRO4you erbringt seine Leistungen entsprechend dem bei Abschluss des Vertrags geltenden aktuellen Stands der Technik, soweit im Rahmen der Leistungsbeschreibung keine abweichenden Anforderungen vereinbart wurden. Rechts- oder Steuerberatung ist nicht Gegenstand dieses Vertrags.

(2) Bei den Leistungen von ITPRO4you handelt es sich um Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrags. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich in Textform abweichend vereinbart, schuldet ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG dem Kunden nicht die Erstellung bringung eines bestimmten Werks /oder den Eintritt eines konkreten Erfolgs. Insbesondere verantwortet ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG nicht, was mit den in der Beratung erarbeiteten Ergebnisse passiert.

(3) Die Verantwortung für die Projektsteuerung und den Projekterfolg liegt beim Auftraggeber.

(4) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG, bleibt der Vergütungsanspruch von ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG unberührt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ITPro4you ein geringerer Aufwand entstanden ist.

(5) Gegebenenfalls durch verzögerte oder nicht erbrachte Mitwirkungshandlungen verursachten Mehraufwand hat der Kunde zu tragen.

(6) In Bezug auf die von ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(7) ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen. Allerdings ist ITPRO4you ist nicht berechtigt, den Auftraggeber gegenüber Dritten rechtsgeschäftlich zu vertreten sofern im jeweiligen Einzelfall nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung in Schriftform getroffen wurde.

(8) Die vereinbarte Vergütung von ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG enthält kein Budget für etwaig anfallende Kosten. Der Kunde hat dieses Budget separat zur Verfügung zu stellen. 

(9) Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, erbringt ITPRO4you seine Leistungen werktags von 09:00 bis 17:00 Uhr. Werktage sind die Tage von Montag bis Freitag unter Ausschluss bundeseinheitlicher Feiertage. Soweit erforderlich, wird der ITPRO4you seine Leistungen in den Räumen des Auftraggebers erfolgen. Darüber hinaus ist ITPRO4you in der Wahl des Leistungsorts frei.

(10) ITPRO4you wird den Auftraggeber unverzüglich in Schriftform informieren, wenn er Hindernisse oder Beeinträchtigungen erkennt oder erkennen musste, die Auswirkung auf seine Leistungserbringung haben können.

(11) ITPRO4you ist bei der Wahl der Personen frei, die er zur Leistungserbringung einsetzt. Er trägt dafür Sorge, dass die von ihm eingesetzten Personen zur Leistungserbringung hinreichend qualifiziert sind. Sofern und soweit ITPRO4you dem Auftraggeber Personen namentlich benannt hat, die er zur Leistungserbringung einzusetzen beabsichtigt, entspricht dies dem Planungsstand zum Zeitpunkt der namentlichen Benennung. Ein Anspruch des Auftraggebers auf den Einsatz der genannten Personen besteht nicht.

(12) ITPRO4you wird sich bei den für den Auftraggeber unter diesem Vertrag eingesetzten Personen um Kontinuität bemühen. ITPRO4you wird dem Auftraggeber einen Austausch der eingesetzten Personen nach Möglichkeit frühzeitig vorab anzeigen. Die neu eingesetzten Personen werden mindestens die Anforderungen nach Abs. 11 erfüllen.

(13) Sofern die Qualifikation der von ITPRO4you eingesetzten Personen nicht den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht oder der Einsatz dieser Personen für den Auftraggeber aus sonstigen Gründen unzumutbar ist, wird der Auftraggeber ITPRO4you hierüber unverzüglich in Schriftform informieren. ITPRO4you wird unverzüglich geeignete Maßnahmen ergreifen, um Abhilfe zu schaffen.

(14) Die von ITPRO4you zur Leistungserbringung eingesetzten Personen unterliegen nicht der Weisungsbefugnis des Auftraggebers. Dies gilt insbesondere, soweit von ITPRO4you r eingesetzte Personen die Leistungen in den Räumen des Auftraggebers erbringen. Beide Parteien werden geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Arbeitnehmerüberlassung zu verhindern.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Leistungen von ITPRO4you werden nach Aufwand vergütet. Die Preise, die von ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sofern der Auftraggeber zusätzliche Leistungen in Anspruch nimmt, werden diese auf der Grundlage von Personentagen mit einem Tagessatz in Höhe von EUR 1.400,00 in Rechnung gestellt.

(2) Ein Personentag hat acht (8) Stunden. Mehr- oder Minderleistungen je Personentag werden anteilig je angefangener 15-Minuten-Einheit vergütet.

(3) ITPRO4you hat darüber hinaus Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistungen erforderlichen und nachgewiesenen Auslagen einschließlich der Reisekosten. Für die Höhe der Erstattung der Reisekosten gelten, sofern nciths abweichendes vereinbart wurde, die Regelungen des Bundesreisekostengesetz (BRKG). 

(4) Die erbrachten Leistungen werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Rechnungen sind mit Zugang zur Zahlung fällig. Rechnungen von ITPRO4you erhalten Angaben zur Anzahl der geleisteten Arbeitstage unter Angabe des Leistungsdatums, des Tagessatzes sowie eine Beschreibung der abgerechneten Leistungen und zu erstattenden Auslagen. ITPRO4you kann für seine Leitungen einen angemessenen Vorschuss verlangen.

(5) Die Bezahlung der Leistungen von ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von (Ronny Timm) ITPRO4you ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG ist anders lautend. 

(6) ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(7) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag kommt mit Abschluss (fernmündlichen, in Textform oder schriftlich) durch beide Parteien zustande. Der Vertrag hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Er endet, je nachdem was früher eintritt, wenn

a) die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden;

b) das vereinbarte Budget verbraucht wurde; oder

c) der Vertrag vom Auftraggeber mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt wurde.

Die vorzeitige Kündigung (auch höherer Dienste) ist ausgeschlossen.

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform/Schriftform.

(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

(5) Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten; im Fall einer durch ITPRO4you schuldhaft verursachten außerordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber gilt dies nur, soweit die erbrachten Leistungen für den Auftraggeber nutzbar sind.

§ 6 Vorleistung und Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei (Ronny Timm) ITPRO4you eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG in Verzug, ist ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 7 Erfüllung Leistung des Auftraggebers

(1) Die Erfolgsverantwortung für Leistungen unter diesem Vertrag verbleibt beim Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die vereinbarten Leistungen einschließlich Beistellungen erbringen. Über die ausdrücklich genannten Leistungen hinaus wird der Auftraggeber die Leistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch ITPRO4you erforderlich und allgemein üblich sind, und ITPRO4you insbesondere

a) alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen;

b) zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu seinen Räumlichkeiten und Zugang zu seinen Mitarbeitern gestatten;

c) erforderliche Arbeitsmaterialien einschließlich Arbeitsplätzen zur Verfügung stellen; und

d) Zugang zu seinen IT-Systemen einräumen,

sofern diese Leistungen vertraglich nicht dem Pflichtenkreis von ITPRO4you zugeordnet wurden.

(2) Soweit Leistungen geschuldet sind und die notwendige Konkretisierung nicht bereits vertraglich erfolgt ist, fordert ITPRO4you diese Leistungen beim Auftraggeber mit einer angemessenen Vorlaufzeit unter Angabe der maßgeblichen Rahmenbedingungen in Schriftform an. ITPRO4you  wird den Auftraggeber unverzüglich in Textform auf aus seiner Sicht unzureichende Leistungen des Auftraggebers hinweisen.

(3) Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Leistungen für ITPRO4you unentgeltlich zu erbringen.

(4) Die vom Auftraggeber zu erbringenden Leistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Auftraggeber die von ihm geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung von ITPRO4you hat, ist ITPRO4you von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit. ITPRO4you entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte von ITPRO4you auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.

(5) ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. (Ronny Timm) ITPRO4you ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(6) Dem Kunden ist bewusst, dass ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(7) Ist ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG unberührt.

§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business) im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern entfernen die Parteien abgegebene Bewertungen und Kommentare übereinander dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG und dem Kunden.

§ 9 Schutzrechte Dritter

(1) Der Kunde gewährleistet, dass ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

(2) Werden durch die vertragsgemäße Nutzung der unter diesem Vertrag von ITPRO4you erstellten Arbeitsergebnisse Schutzrechte Dritter verletzt, wird ITPRO4you den Auftraggeber von gerichtlich rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Dritter aufgrund bestehender Schutzrechte Dritter freistellen, sofern und soweit die Arbeitsergebnisse nicht auf Vorgaben oder Beistellungen des Auftraggebers beruhen.

(3) Der Auftraggeber wird

a) ITPRO4you unverzüglich schriftlich von geltend gemachten Ansprüchen unterrichten;

b) ITPRO4you die Entscheidung über die Abwehr der Ansprüche überlassen; und 

c) ITPRO4you alle zur Verteidigung gegen einen solchen Anspruch vorhandenen und vernünftigerweise erforderlichen Informationen und Unterstützungshandlungen zur Verfügung stellen.

(4) ITPRO4you wird von seiner Verpflichtung zur Freistellung frei, wenn der Auftraggeber bei der Abwehr solcher Ansprüche Dritter und der Minderung möglicher Schäden nicht im Einvernehmen mit ITPRO4you handelt.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT- Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 11 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von der ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG anderweitig eingeräumt.

§ 12 Haftung

(1) Im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet ITPRO4you gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet ITPRO4you nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. In diesem Fall ist die Haftung von ITPRO4you auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. 

(3) Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. Freistellungsansprüche nach § 10 Abs. 1 dieses Vertrags bleiben durch die vorstehenden Regelungen unberührt.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von ITPRO4you.

(5) ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(6) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Ronny Timm nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 13 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse einschließlich des Inhalts dieses Vertrags sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei („Empfänger“) wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.

(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht soweit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.

(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die

a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden; 

b) die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder

c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.

Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.

(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.

(7) Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt für die Laufzeit dieses Vertrags sowie für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach Beendigung dieses Vertrags.

(8) ITPRO4you ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der von ITPRO4you zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.

§ 14 Datenschutz

(1) Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten. 

(2) Sofern und soweit ITPRO4you im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.

§ 15 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980) und der Verweisnormen des internationalen Kollisionsrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich seiner Wirksamkeit ist der Sitz von ITPRO4you.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Insbesondere finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Parteien keine Anwendung auch wenn in einer Rechnung oder in einem Bestellschein auf diese verwiesen wird und die andere Partei nicht widerspricht.

(2) Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei. Dies gilt nicht für die Abtretung von Zahlungsansprüchen.

(3) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform soweit nicht kraft Gesetzes eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Die Schriftform wird insbesondere durch den Versand von Erklärungen per E-Mail oder Telefax gewahrt soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen wurde. 

(4) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrags nicht berührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine dieser Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommende gültige und wirksame Regelung treffen, die sie vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der jeweiligen Regelung bedacht hätten. Entsprechendes gilt im Fall einer Regelungslücke.

(5) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG maßgebend.

(6) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von ITPRO4you Unternehmensberater Timm & Kaminski PartG (Brandenburg).

AGB Stand: 2528.1103.20213 © Vervielfältigung verboten

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